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Die Bürgerbewegung pro Deutschland weist Vorwürfe des Berliner Innenstaatssekretärs Ulrich Freise am Mittwoch (20.01.2010) im Ausschuss für Verfassungsschutz des Berliner Abgeordnetenhauses zurück, nach denen die Bürgerbewegung als "rechtsextrem" zu bewerten sei. Das Kölner Ratsmitglied Manfred Rouhs, Vorsitzender von pro Deutschland, verweist in diesem Zusammenhang auf das Gerichtsurteil AZ. 8 K 3483/06 vom 5. Februar 2008 gegen den Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, der pro Deutschland rechtswidrig im Verfassungsschutzbericht seines Bundeslandes als rechtsextrem bewertet hatte. Das Gericht verurteilte das Land Hamburg, "die Verbreitung des Hamburgischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Bürgerbewegung pro Deutschland entfernt oder unleserlich gemacht worden sind" und "im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, daß die Einstufung der Bürgerbewegung pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als ‚rechtsextremistisch’ rechtswidrig war."
Aktualisiert ( Samstag, den 23. Januar 2010 um 18:25 Uhr )
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